Die Vergütung der Anwälte wird im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dem entsprechend dürfte es 2013 eine kräftige Gebührenerhöhung geben. Anbieter von Rechtsschutzversicherung sprechen von über 20%. Für die Beiträge einer Rechtsschutzpolice wird das deutliche Auswirkungen haben. Natürlich kann eine Rechtsschutzversicherung diese Steigerungen nicht direkt an ihre Kunden weitergeben. Vermutlich werden neue Tarife mit höherem Selbstbehalt, Mediatonspflicht und beschränkter Freiheit der Anwaltswahl auf den Markt kommen.
Alles in allem kein wirkliches Problem. Fragen Sie Ihren Versicherungsmakler!