Ungerechtfertigte Abstriche bei der Krankenpflege
(verpd) Im Fall einer medizinischen
Notwendigkeit sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, die
Kosten für eine regelmäßig im Rahmen einer häuslichen Krankenpflege
durchgeführte Blutzuckermessung zu übernehmen. Das hat das Hessische
Landessozialgericht mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden
(Az.: L 8 KR 443/17). Gesetzlich Krankenversicherte
haben neben der ärztlichen Behandlung unter anderem auch einen Anspruch
auf eine häusliche Krankenpflege durch geeignete Weiterlesen [...]