Es ist die normale Entwicklung, dass Kinder mit zunehmenden Alter immer mehr auf eigenen Beinen stehen wollen. Auch im späteren Leben ist die Eigenständigkeit eines der wichtigsten Dinge im Leben. Normale Alterserscheinungen, wie chronische Krankheiten, schränken die Eigenständigkeit zunehmend ein. Für die Betroffenen ist es nicht leicht, wenn sie zugeben müssen, dass ihre Eigenständigkeit eingeschränkt ist. Noch schwieriger wird es, sich selbst als pflegebedürftig zu akzeptieren. Abhängkeit von anderen Menschen bedeutet auch, ein wesentliches Stück bisheriger Lebensgrundlage aufzugeben.
Aber auch als Pflegefall ist es möglich ein lebenswertes Leben zu führen. Oft kümmern sich Angehörige sehr engagiert. Auch mobile Pflegedienste sind eine Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann. Zumindest, wenn er/sie sich die Kosten leisten kann. Besonders stationäre Pflege ist teuer und wird von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht vollständig gedeckt. Das Vermögen der pflegebedürftigen Person wird für die Differenz herangezogen. Bei den tatsächlichen Kosten nimmt das Guthaben relativ schnell ab. Das Erbe für die Kinder schwindet.
Wichtig ist, dass seit 01.01.2010 das Erbrecht geändert wurde. Jeder gesetzliche Erbe kann einen erbrechtlichen Anspruch geltend machen, wenn er Pflegeleistungen erbracht hat. In diesem Fall steht dem Erben nicht nur der gesetzliche Pflichtteil, sondern zusätzlich ein Ausgleich für die erbrachten Leistungen zu. Die nicht an der Pflege beteiligten Erben verlieren hingegen einen Teil ihres Anspruches. Die Angehöringe, die Pflegeleistungen erbringen, sollten aber einen entsprechenden Pflegevertrag abschließen. Eine automatische Vergütung erfolgt nicht.