Wer einen Pflegefall in der Familie hat, darf sofort 10 Tage frei nehmen. In dieser Zeit kann er notwendige organisatorische Maßnahmen treffen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Freistellung zu gewähren. Gegebenenfalls muss dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Diese Freistellung muss unabhängig von der Größe des Betriebes gewährt werden.
Ab einer Betriebsgröße von 15 Mitarbeitern kann der Beschäftigte 6 Monate Auszeit nehmen, um einen Angehörigen zu Pflegen. Bei Beamten sind es sogar 12 Jahre.