Feuer in der Wohnung. Ein Horrorszenario, das besonders nachts zu einer tödlichen Gefahr werden kann. Gefährlich sind weniger die Flammen, sondern vielmehr die durch sie entstehenden giftigen Dämpfe. Diese sind oft Ursache für schwere Verletzungen und sogar den Tod. Für 2-3 Atemzüge dieses giftigen Rauchers können zur Bewusstlosigkeit führen. Schlafende Menschen sind hierbei besonders gefährdet. Wenn wir schlafen, nehmen wir Gerüche sehr viel weniger war, als wenn wir wach sind. Deshalb entgehen schlafenden Menschen oft wichtige Zeichen, auf die ein wacher Mensch sofort reagiert. Hingegen ist das Ohr auch im Schlaf aktiv. Deshalb macht es Sinn, einen Rauchmelder, der akustische Signale abgibt zu installieren.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt was das Ganze mit ihrer Hausratversicherung zu tun hat. In vielen Versicherungsbedingungen ist festgeschrieben, dass alle gesetzlichen, behördlichen und vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Werden beispielsweise die gesetzlichen Vorschriften nicht beachtet, kann die Versicherung die Leistung im Schadensfall verweigern. Derzeit haben 14 Bundesländer gesetzliche Regelung getroffen, dass in bestimmten Räumen Rauchmelder angebracht sein müssen. Außer in Berlin und Sachsen sind die Rauchmelder somit Pflicht. Konkret sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, dass in jedem Schlafzimmer Kinderzimmer sowie in allen Räumen und Fluren, die als Rettungsweg dienen ein Rauchmelder installiert sein muss.
Wer keinen Rauchmelder installiert hat, verstößt ganz klar gegen gesetzliche Bestimmungen und bleibt möglicherweise auf seinem Schaden sitzen. Von dem persönlichen Risiko für Leben und Gesundheit mal ganz abgesehen.