Seit diesem Jahr gilt das neue Pflegegesetz. Auch wenn sich die Situation der Pflegebedürftigen deutlich verbessert hat, so ist eine private Pflegeversicherung weiterhin unerlässlich.
Wir haben derzeit mehr als zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland, die pflegebedürftig sind. Bis zum Jahr 2030 wird ein Anstieg auf etwa dreieinhalb Millionen Pflegebedürftige erwartet. Besonders die Anzahl der Demenzkranken, dürfte deutlich zunehmen. Dass die Deutschen immer älter werden ist auch kein Geheimnis. Somit hat auch diese demographische Entwicklung deutliche Auswirkungen auf die, durch Umlagen finanzierte gesetzliche Pflegeversicherung.
Schon deshalb ist eine private Pflegeversicherung notwendig. Je eher, desto besser.
Die wichtigsten Änderungen 2017
Zunächst wurde der Pflegebegriff bzw. die Leistungsbemessung im Pflegefall komplett geändert.
Bei der Leistungsfeststellung wurde bisher immer die Frage gestellt:
“ Welche Unterstützung benötigen Sie?“
Jetzt lautet die Frage:
“Wie selbstständig sind Sie?“
Auf den ersten Blick kein großer Unterschied. Vorteil dieser Fragestellung ist, dass Personen mit psychischen Einschränkungen besser berücksichtigt werden. Die Einstufung wird deutlich gerechter. Ziel ist es, dass Personen gleich eingestuft werden. Egal ob sie körperlich oder psychisch beeinträchtigt sind.
Eine weitere wichtige Änderung ist die neue Einstufung in 5 Pflegegrade. Bisher erfolgte die Einstufung nach 3 Pflegestufen. Personen, die neu pflegebedürftig werden, erhalten Ihre Einstufung direkt nach der neuen Regelung. Wer bereits eine Pflegestufe hat, erhält einen entsprechenden Pflegegrad zuerkannt. Es erfolgt durch die Umbewertung keine Einschränkung der bereits anerkannten Leistungen.
Was kostet es?
Natürlich kommen diese zusätzlichen Leistungen nicht ohne zusätzliche Gelder aus. Deshalb wurde der Beitrag für die gesetzliche Versicherung um 0,2 % erhöht.
Die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung und der privaten PflegepflichtVersicherung sind gleich. Deshalb werden auch bei den privaten Versicherungen Erhöhungen notwendig sein.
Dilemma der Pflegeversicherung ungelöst
Das Hauptproblem der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt aber ungelöst. Noch immer muss die pflegebedürftige Person ihr gesamtes Eigenkapital aufbrauchen, wenn ihre laufenden Einnahmen und die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichend. Ist auch kein Eigenkapital mehr vorhanden, werden Angehörige zur Zahlung verpflichtet. Dies ist ein Fakt, der sehr gern verdrängt wird. Liegt aber erst einmal ein Bescheid zur Zahlung vor, ist es zu spät noch irgendetwas zu ändern. Sie wollen nicht, dass die Ersparnisse Ihres Lebens in der staatlichen Sozialkasse landen? Treffen Sie rechtzeitig durch eine private Pflegezusatzversicherung Vorsorge!