Der Bundesgerichteshof hat unter den Aktenzeichen „AZ: IV ZR 50/11, IV ZR 105/11“ zwei interessante Urteile veröffentlicht. In beiden Verfahren ging es um die Kündigung der privaten Pflegeversicherung und der privaten Krankenversicherung durch die Versicherung. Die Gründe für die Kündigung von Kranken- und Pflegeversicherung sind in einem der Fälle bizarr. Ein Selbständiger hatte sich einer Operation unterzogen und bezog danach Krankengeld. Als ihn ein Mitarbeiter der Versicherung besuchte, ging er mit einem Bolzenschneider auf den Mitarbeiter los. Der Mann scheint also während seiner Krankschreibung noch gearbeitet zu haben. Die Versicherung kündigte darauf hin die Verträge für Pflegeversicherung und Krankenversicherung. Zu Unrecht, wie das Gericht befand. Zwar sei die Kündigung der Krankenversicherung zulässig, aber nicht die Kündigung der Pflegeversicherung. Der Versicherungsnehmer kann also die bestehende Pflegeversicherung beibehalten und muss sich lediglich einen neuen Anbieter für die Krankenversicherung suchen. Vermutlich bleibt ihm hier nur der Basistarif, in dem einen Annahmepflicht für die Versicherungen besteht.
Der andere Fall befasste sich mit dem Volkssport „Versicherungsbetrug“. Der Versicherte hatte über mehrere Jahre Medikamente abgerechnet, die er nie bezogen und bezahlt hatte. Der Versicherung ist damit ein Schaden von über 3000.- € entstanden. Diese hatte daraufhin fristlos den die bestehende private Krankenversicherung und die private Pflegeversicherung gekündigt. Auch hier erklärte das Gericht die Kündigung der privaten Pflegeversicherung für unwirksam. Die Kündigung der privaten Krankenversicherung wurde erlaubt.