Noch in dieser Wahlperiode wird das Bundesgesund-heitsministerium deutliche Verbesserungen in der Pflegeversicherung umsetzen. Dazu wurden zwei Pflegegesetze beschlossen.
Das erste Gesetz soll ab 1. Januar 2005 mehr Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige sicherstellen. Weiterhin soll die Zahl der Betreuungskräfte in den stationären Pflegeeinrichtungen erhöht werden. Parallel dazu soll ein Pflegevorsorgefonds entstehen.
Durch das zweite Gesetz soll Pflegebedürftigkeit neu definiert werden und es wird ein neues Begutachtungsverfahren in der Pflegeversicherung eingeführt werden. Bisher wurde zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken unterschieden. Diese Unterscheidung soll entfallen. Maßgeblich soll zukünftig nur der individuelle Unterstützungbedarf des einzelnen Pflegebedürftigen sein. Das stellt die Pflegeversicherung auf eine völlig neue Grundlage.
Welche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden zum 1.1.2015 erhöht?
Und die Preisentwicklung im (gesetzlich vorgegebenen Zeitraum) der letzten drei Jahre zu berücksichtigen, werden alle Leistungen der Pflegeversicherung rund 4 % angehoben. Für Leistungen die erst Ende 2012/Anfang 2013 eingeführt wurden, gibt es für den Zeitraum von zwei Jahren eine Anpassung von 2,7 %. Zusätzlich werden bei der Pflege zu Hause und auch bei Pflegeeinrichtungen weitere Leistungsverbesserungen erfolgen.
Was ändert sich bei der Pflege zu Hause?
Die weitaus meisten Pflegebedürftigen möchten möglichst zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung gepflegt werden. Daher überrascht es nicht, dass mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden. Meistens durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste. In der bisherigen Form der Pflegeversicherung war dieser Umstand nicht ausreichend berücksichtigt. Um diese Pflegeform besser zu unterstützen, werden rund 1,4 Milliarden € zur Verfügung gestellt.
Weniger bekannte Leistungen in der Pflegeversicherung sind Verhinderungspflege und Kurzzeit pflege. Auch diese Formen werden besser unterstützt. Besonders wichtig ist, dass in Zukunft die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege besser miteinander kombiniert werden können. Wer zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen muss, kann bereits jetzt seinen Anspruch auf Verhinderungspflege dafür verwenden. Dadurch sind acht Wochen statt nur vier Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr möglich. Durch die Pflegeversicherung werden zukünftig bis zu 3224.- € übernommen. Bisher lag der Wert bei 3100.- €. Ähnliches gilt auch für die Verhinderungspflege. Auch der pflegende Angehörige kann krank werden, oder eine Auszeit benötigen. In diesem Fall wird eine Pflegekraft oder eine Vertretung benötigt. Diese so genannte Verhinderungspflege soll künftig auf den Anspruch einer Kurzzeitpflege angerechnet werden. Dadurch sind bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege möglich. Bisher konnten im Rahmen der Pflegeversicherung nur vier Wochen in Anspruch genommen werden. Künftig stehen für die Verhinderungspflege 2418.- € im Jahr zur Verfügung. Eine deutliche Steigerung gegenüber den 1055.- €, die es bisher gab. Pflegende Angehörige können so wesentlich besser wählen, welche Unterstützung Ihnen am besten weiterhilft.
Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)
Erbrachte Leistungen für Tages und Nachtpflege, sowie ambulante Pflegeleistungen (Z. B. Pflegegeld) wurden bisher teilweise gegeneinander angerechnet. Ein großes Manko der Pflegeversicherung, weil diese starren Regelungen dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht wurden. Zukünftig entfällt diese Aufrechnung. Wer also zum Beispiel Pflegegeld bekommt, kann künftig Nachtpflege ohne Anrechnung auf diese Pflege in Anspruch nehmen. Für die Betreuung steht dadurch wesentlich mehr Geld aus dem Topf der Pflegeversicherung zur Verfügung. Auch Demenzkranke profitieren davon. Bisher gab es für die Kombination von Tagespflege und ambulanten Sachleistungen in der Pflegestufe drei bis zu 2325 €. Zukünftig sollen hier bis zu 3224 € zur Verfügung stehen.
Betreuung und Entlastungsleistungen werden ausgebaut
Davon profitieren alle Pflegebedürftigen. So bekommen Demenzkranke ab 1.1.2015 104 bzw. 208 € je Monat. Bisher war das 100 bzw. 200 € pro Monat. Auch bei körperlicher Beeinträchtigung werden zukünftig 104 € durch die Pflegeversicherung pro Monat gezahlt. Damit können bestimmte Leistungen durch ambulante Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte Angebote finanziert werden. Weiterhin können anerkannte Serviceangebote oder Alltagsbegleiter finanziert werden. Diese helfen im Haushalt und auch bei der Bewältigung sonstiger Alltagsanforderungen. Das können auch Angehörige sein.
Im Pflegefall sind oft Umbaumaßnahmen unvermeidlich, damit der Pflegebedürftige in seinem eigenen zu Hause bleiben kann. Sei es der Bau einer Rollstuhlrampe die begehbare Dusche oder eine verbreiterte Türen. Ab 1. Januar 2015 werden hier durch die Pflegeversicherung deutlich mehr Gelder bereitgestellt. Bisher gab es 2557 € rum Maßnahme. Im kommenden Jahr werden bis zu 4000.-€ pro Maßnahme erstattet auch Pflegehilfsmittel, die im Alltag gebraucht werden, werden deutlich besser bezuschusst. Hier steigt der Wert von 31.-€ auf 40.- € je Monat.
Wie werden pflegende Angehörige unterstützt?
Jede Pflegesituation ist so individuell wie der betroffene Mensch. Eine Tatsache, die in der Pflegeversicherung bisher wenig Beachtung fand. Um pflegende Angehörige besser in Ihrer konkreten Situation zu entlasten, werden Unterstützungsangebote ausgeweitet und die Leistungen der Pflegeversicherung können genauer an die konkrete Situation angepasst werden. Auch die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll deutlich verbessert werden. Muss zum Beispiel die Pflege eines Angehörigen kurzfristig organisiert werden, kann künftig eine Lohnersatzleistung für bis zu zehn Tage gezahlt werden. Das ist vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden 100 Millionen € für diese Finanzierung zur Verfügung gestellt. Für die Lohnersatzleistung ist noch ein separates Gesetz geplant, das ebenfalls am 1.1.2015 Kraft treten soll.
Was passiert in den stationären Pflegeeinrichtungen?
Für stationäre Pflegeeinrichtungen stehen in der Pflegeversicherung zusätzlich rund 1 Milliarde € mehr zur Verfügung. Das ist die Voraussetzung dass die Zahl der Betreuungskräfte deutlich erhöht werden kann. Derzeit gibt es etwa 25.000 Betreuungskräfte. Diese Zahl soll auf 45.000 erhöht werden. Die zusätzliche Betreuungsangebote, die durch diese Pflegekräfte möglich werden, sollen alle Pflegebedürftigen offen stehen. Bisher waren sie Pflegebedürftigen vorbehalten, die einen erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf (Demenz) hatten. Ein zusätzlicher Nutzen für die Pflegebedürftigen ergibt sich aus der Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Der Pflegealltag in den Pflegeeinrichtungen dürfte sich also allgemein deutlich verbessern.
Verbesserungen für Demenzkranke
Menschen, deren Alltagskompetenz deutlich eingeschränkt war, hatten in der Pflegeversicherung bisher nur einen sehr eingeschränkten Leistungsanspruch, wenn ihr Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe „Eins“ lag. Das wird jetzt deutlich geändert. Künftig können auch diese Pflegebedürftigen Leistungen aus der Tages und Nachtpflege der Kurzzeitpflege erhalten. Weiterhin können Sie eine Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen erhalten. Sie erhalten somit Zugang zu allen Leistungen, die auch einer Person mit Pflegestufe zugestehen. Dadurch wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff deutlich erweitert.
Verbesserungen für körperlich Beinträchtigte
Wer vorwiegend körperlich behindert ist, hat durch die Reform der Pflegeversicherung ebenfalls Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Die Betroffenen erhalten Anspruch auf niederschwellige Leistungen. Sie können also ein Angebot, dass nach Landesrecht anerkannt ist, nutzen und erhalten die Kosten bis zu 104,-€ monatlich (1248.-€) jährlich erstattet. Weiterhin haben sie die Möglichkeit, zusätzlich die Hälfte ihres Anspruches auf ambulante Pflegeleistungen dafür zu verwenden
Warum wird der Pflegevorsorgefonds eingeführt?
Wie jeder weiß, wird die Sozialversicherung derzeit im Umlageverfahren geführt. Das heißt nichts anderes, als dass Jung für Alt zahlt. Dabei müssen immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsbezieher finanzieren. Besonders wenn die geburtenstarken Jahrgänge Leistungen aus der Pflegeversicherung benötigen, sind zusätzliche Belastungen der Beitragszahler unvermeidlich. Diese Belastungen soll der Fonds abmildern. Ab 2015 werden von den Beitragszahlungen 0,1% (ca. 1,2 Mrd. €) in den Fonds eingezahlt. Ab 2035 soll dann über mindestens 20 Jahre das Geld der Pflegeversicherung zugeführt werden. Ob diese Rechnung bei den derzeitigen Zinsen realistisch ist?
Leistungsverbesserungen kosten Geld
Deshalb wird 2015 der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 % angehoben. Das bedeutet 2,3%, bzw. für Kinderlose 2,6% Beitragssatz. Wie bereits oben ausgeführt werden davon 01,% in den Pflegevorsorgefonds gezahlt. Die anderen ca. 2,4 Mrd.€ werden zu 1,4 Mrd.€ für die Verbesserung der häuslichen Pflege gezahlt. Die verbleibenden Gelder stehen den Pflegeheimen zur Verfügung.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz wird durch eine weiter Beitragserhöhung finanziert. Wieder steigen die Beiträge um 0,2%. Alle Beitragserhöhungen zusammengenommen stehen zur Finanzierung fast 5 Mrd. € für verbesserte Pflegeleistungen zur Verfügung.
Aber auch diese zusätzlichen Einnahmen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Bisher betrug die durchschnittliche Pflegedauer 6 Jahre. Mit zunehmenden Fortschritt der Technik und der Lebenserwartung wird diese Dauer erheblich steigen. Es wird also wieder knapp in der Kasse.
Eine private Absicherung des Kostenrisikos Pflegefall ist daher unerlässlich.