Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil für Berufsunfähigkeitsversicherungen gefällt. Das Urteil trägt die Nummer Az.: IV ZR 91/16 und wurde am 15.02.2017 gefällt.
Konkret geht es um die sogenannte Schreibtischklausel in den Bedingungen. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt, möchte im Schadensfall auch Leistungen bekommen. Leider wurde diese Klausel immer wieder genutzt um Zahlungen zu vermeiden.
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Schreibtischklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Jede Berufsunfähigkeitsversicherung ist wird nach dem beruflichen Risiko des Versicherungsnehmers kalkuliert. Deshalb sind auch die Beiträge sehr unterschiedlich. Waren lange Zeit die körperlichen Berufe besonders gefährdet, so haben „Büro“-Berufe inzwischen deutlich aufgeholt. Bei der Prüfung eines Leistungsantrages wird das Profil des zuletzt ausgeübten Berufes herangezogen. Anhand der Klausel wurde der letzte Beruf abstrakt als Schreibtischjob mit mindestens 90% Bürotätigkeit eingestuft. Für den Versicherungsnehmer konnte das nur negativ ausgehen.
Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben
Dieser Praxis hat das Bundesgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Nach seiner Ansicht sind Klauseln, die den Beruf definieren ein Verstoß gegen das Transparenzgebot und deshalb ungültig. Den betroffenen Versicherungen wird eine Verwendung der Klausel untersagt.
Konkrete Ausgestaltung des Berufes zählt
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht verlangt eine konkrete Prüfung. Deshalb muss die genaue Gestaltung des letzten, vom Versicherungsnehmer konkret ausgeübten Berufes herangezogen werden. Es geht also nicht um ein abstraktes Berufsbild, wie es durch Nutzung der Klausel ermöglicht wurde. Es muss geprüft werden, ob der Versicherungsnehmer seinen letzten konkret ausgeübten Beruf weiterhin in einem bestimmten Umfang ausüben kann.
Wenn eine Versicherung von dieser Vorgabe abweichen will, so ist das nur sehr engen gesetzlichen Grenzen möglich. Der Versicherungsnehmer muss eindeutig erkennen können, dass es sich um eine Abweichung vom Leitbild handelt. Ebenso muss er klar erkennen können, dass ihm daraus Nachteile entstehen können. Weiterhin darf er durch eine solche Klausel nicht unangemessen benachteiligt werden.
Egal warum Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden. Achten Sie auf die Versicherungsbedingungen! Der zu zahlende Beitrag ist zweitrangig. Wichtig ist nur, dass Sie im Schadensfall auch Leistungen bekommen.
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