Beschäftigung von Angehörigen kann Steuer mindern
Der Bundesfinanzhof hatte darüber zu befinden, ob unbezahlte Mehrarbeit von Angehörigen die Absetzbarkeit der Kosten für die entgeldliche Arbeitszeit verhindern kann. Der Kläger hatte in seinem Unternehmen zuerst seinen Vater, dann auch seine Mutter eingestellt. Diese sollten gegen Zahlung eines Festgehaltes 10-20 Stunden/Woche im Büro arbeiten. Als der Unternehmer diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen wollte, biss er beimn Finanzamt auf Granit. Die Anerkennung als Betriebsausgaben Weiterlesen [...]