Schlüsselverlierer müssen zahlen, aber erst nach Austausch der Schließanlage
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat entschieden: Verliert ein Mieter seinen Ersatzschlüssel, können Wohnungsbesitzer nur dann die Kosten für den Austausch der Schließanlage geltend machen, wenn diese tatsächlich komplett ausgetauscht wurde. Vor Gericht wurde der Fall eines Mieters verhandelt, der bei der Wohnungsübergabe seinem Vermieter lediglich einen Schlüssel zurückgeben konnte und nicht -wie im Übergabeprotokoll vorgesehen- zwei. Den anderen Schlüssel hatte er verloren. Der Weiterlesen [...]