Zulagenrückforderungen über fast 500 Millionen Euro haben viele Riester-Sparer verunsichert. Die Bundesregierung will jetzt zeitnah und kulant nachbessern, wie das Finanzministerium mitteilte.
Riester-Zulagenverfahren wird überprüft
9.5.2011 (verpd) Massive Rückbuchungen von staatlichen Zulagen zur Riester-Rente durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) haben viele der gut 14 Millionen Altersvorsorge-Sparer verunsichert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben jetzt verabredet, zeitnah eine „eindeutigere und klarere Regelung für die Zukunft und eine kulante Regelung für die Vergangenheit“ zu formulieren, wie eine Sprecherin des BMF erklärte.
Nach Angaben des BMF hat die ZfA rund 1,5 Millionen Rückbuchungen im Volumen von 490 Millionen Euro veranlasst. Dabei spielten eine schädliche Verwendung ebenso eine Rolle wie falsche Angaben im Antrag oder fehlende nachträgliche Angaben zu veränderten Lebensumständen.
Ministerien wollen bürgerfreundliche Lösung
BMAS und BMF verabredeten den Angaben zufolge, „eine kulante und bürgerfreundliche Lösung“ finden zu wollen. „Wir wollen Familien helfen, die in gutem Glauben geriestert und staatliche Zulagen erhalten haben, ohne einen Anspruch darauf zu haben“, heißt es in der Verabredung.
Ein Ziel sei etwa, denjenigen, die nicht gewusst hätten, dass sie nach der Geburt eines Kindes einen Eigenbeitrag hätten beisteuern müssen, eine Nachzahlung zu ermöglichen. „In Zukunft soll das Verfahren eindeutiger und klarer gestaltet werden, um Missverständnisse und Irrtümer beim Riester-Sparen zu verhindern“, so die Ministerien.
Finanzministerium sieht weitgehenden Rechtsschutz gesichert
Bei der Gewährung der Riester-Zulage vertraut die Verwaltung nach Angaben des BMF zunächst auf die Richtigkeit der Angaben des Riester-Anlegers. Nur so könne eine zeitnahe Auszahlung der Zulage in einem Massenverfahren gewährleistet werden. Die Mitwirkungspflichten für den Anleger seien dabei gering und auf das Notwendigste beschränkt.
Zu den wenigen Mitwirkungspflichten des Anlegers gehöre es, seinen Anbieter zeitnah über Änderungen in seinen Familien- und gegebenenfalls Einkommensverhältnissen zu informieren. Denn der Anbieter beantrage in der Regel jährlich für ihn die Zulage (Dauerzulageantrag).
Überprüfung der Rückforderung möglich
Die Zulagenstelle informiere bei Rückbuchungen zeitnah den Anbieter. „Der Anbieter ist verpflichtet, den Anleger zu informieren. Damit ist sichergestellt, dass der Anleger einen Ansprechpartner hat und alle Verfahrensbeteiligten über den gleichen Informationsstand verfügen“, erklärte eine Ministeriumssprecherin des BMF.
Gegen die Rückforderung der Zulage habe der Anleger weitgehenden Rechtsschutz. Ab der Mitteilung seines Anbieters habe er ein Jahr Zeit, eine Überprüfung der Rückforderung bei der Zulagenstelle zu beantragen. Im Erfolgsfalle werde die Zulage dann wieder ausgezahlt.
Auch Verbraucherschützer plädieren für kulante Lösung
Für eine kulante Lösung beim Zulagenverfahren plädiert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV), zumal das Verfahren an sich kompliziert gestaltet worden sei und die Rückforderungen sich auf einen längst zurückliegenden Zeitraum bezögen.
Ein Beispiel dazu: Ein Riester-Sparer, der mit seinem Kind in einen anderen Ort umziehe, an dem das Kind dann eine neue Kindergeldnummer erhält und die alte verliert, könne leicht vergessen, diese Veränderung seinem Riester-Anbieter zu melden. Details zum Thema Riester-Rente können beim Versicherungsfachmann erfragt werden.