28.3.2011 – Wer sich in Elternzeit befindet und nur eingeschränkt für seinen Arbeitgeber tätig ist, ist nicht dazu verpflichtet, sich an einem weit von seiner Wohnung entfernt liegenden Ort einsetzen zu lassen. Das geht aus einer Eilentscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 hervor (Az.: 13 SaGa 1934/10).
Elternzeit – wenn Fliegen nicht schöner ist – VersicherungsJournal Deutschland.